Zuhause-Physio


Gesetzlich versicherte Patienten
Das Wichtigste zuerst:
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Zuhause-Physio ist eine mobile Physiotherapie. Um Sie behandeln zu können, muss auf dem Rezept unter dem Punkt „Hausbesuch“ ein Kreuz bei „Ja“ sein.
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Aktuell biete ich für Sie ausschließlich Krankengymnastik (KG) und klassische Massage-Therapie (KMT) an.
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Sollten Sie außerdem Interesse an präventiven und gesundheitsfördernden Maßnahmen haben, informieren Sie sich gerne in der Rubrik Selbstzahler.
"Die Kunst des Lebens besteht darin, nicht auf die Sonne zu warten, sondern im Regen zu tanzen"
Häufige Fragen:
Was kann Krankengymnastik alles?
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Die Krankengymnastik ist eines der umfangreichsten Heilmittel der Physiotherapie und kann beispielsweise bei folgenden Krankheitsbildern seine Anwendung finden:
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verschiedene Erkrankungen des Rückens
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Arthrosen
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Rehabilitation nach neuen Gelenkeinsätzen
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Rehabilitation nach unfallchirurgischen Operationen
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verschiedene Erkrankungen des Herz-Kreislauf- und Atmungssystems
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Gangunsicherheiten
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Ich habe keinen Hausbesuch verschrieben bekommen. Kann ich die Pauschale selbst zahlen?
Nein, das geht nicht. Physiotherapie wird von einem Arzt oder einer Ärztin verschrieben. Wenn diese keine Notwendigkeit für einen Hausbesuch feststellen, darf ich Sie nicht zu Hause behandeln.
Ersetzt die Therapie zu Hause eine Reha nach einer Operation?
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Grundsätzlich nein, in einer Reha werden Sie ganztätig betreut und erhalten mehrere Therapien an einem Tag.
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Häufig kann die Reha aber nicht direkt im Anschluss nach dem Krankenhausaufenthalt beginnen. In der zu überbrückenden Zeit sind Hausbesuche wichtig für einen bestmöglichen Genesungsprozess und um keine Rückschritte in Kauf nehmen zu müssen.
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Es gibt aber Patienten die, durch einen zu pflegenden Angehörigen oder andere persönliche Gründe, nicht zu einer Reha gehen können. Sollten Sie dazu gehören, rufen Sie mich gerne an, ich berate Sie über mögliche Vorgehensweisen.
Kommen Sie auch in Pflegeheime?
Ja, solange diese in meinem Einzugsgebiet liegen.
Wie lange ist ein Rezept gültig
Die Behandlung muss, sofern kein dringlicher Behandlungsbedarf besteht, innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung begonnen werden, da sonst das Rezept seine Gültigkeit verliert.